Rechnungsprogramm Handwerk – Angebote und Rechnungen ohne Abendschicht
Schreibe Angebote aus der Anfrage heraus, mit deinen Vorlagen und klaren Abschlägen. Dein Kunde nimmt online an und unterschreibt digital – du siehst jeden Status auf einen Blick.
Mit dem Rechnungsprogramm von Meisterview wird aus der Anfrage eine fertige Rechnung – Schritt für Schritt.
Die KI übernimmt das Tippen, du behältst die Kontrolle. Kein Angebot und keine Rechnung verlassen deinen Betrieb, ohne dass du sie freigegeben hast.
Aus Anfrage wird Angebot – per KI
Lade die Anfrage als PDF oder als Fotos vom Schaden hoch. Meisterview liest Positionen und Maße heraus und erstellt einen Angebotsentwurf, den du nur noch prüfst und anpasst.

Deine Vorlagen, dein Design
Der Angebots-Editor arbeitet mit deinen eigenen Vorlagen: Logo, Farben, Textbausteine und Positionsstruktur. Einmal einrichten – jedes neue Angebot nutzt sie automatisch.

Abschläge ohne Rechnerei
Pauschale oder kumulative Abschlagsrechnungen: Meisterview rechnet bereits gestellte Abschläge automatisch an und ermittelt den Restbetrag für dich.

Vom Schluss bis zur Regierechnung
Schlussrechnung, Nachtrag und Regierechnung auf Basis deiner Auftragsdaten – inklusive Gutschrift und Storno, wenn eine Rechnung korrigiert werden muss.

Versand per Link oder WhatsApp
Schicke das Angebot als Link: Dein Kunde liest es am Handy, nimmt online an und unterschreibt digital. Auf Wunsch geht der Versand direkt über WhatsApp raus.

Datenübernahme ohne Abtippen
Übernimm Plancraft-PDFs per Import und lies GAEB- und DATANORM-Daten ein. Deine bisherigen Angebote und Positionen landen strukturiert in Meisterview.

Weitere Funktionen
Kalkulation & Stundensatz
Lohn, Material und Zuschläge kalkulieren – mit Stundensatz-Rechner nach HWK-Schema und Deckungsbeitrags-Ampel.
E-Rechnung (XRechnung)
XRechnungen direkt aus Meisterview erstellen und E-Rechnungen an einer zentralen Stelle empfangen.
Eingangsrechnungen & Mahnwesen
Eingangsrechnungen per KI auslesen, digital freigeben – und Mahnungen erst nach deiner Freigabe versenden.
Angebote und Rechnungen im Handwerk: Pflicht, Recht und Praxis
Ein Angebot ist rechtlich mehr als ein Preisblatt. Schickt dein Kunde es unterschrieben zurück, ist der Vertrag geschlossen – zu genau den Bedingungen, die in deinem Angebot stehen. Vergessene Positionen, falsche Maße oder ein zu knapper Preis lassen sich danach nur noch schwer korrigieren. Deshalb lohnt es sich, Angebote genauso sorgfältig zu schreiben wie die Arbeit auf der Baustelle selbst.
Ein gutes Angebot enthält: eine eindeutige Leistungsbeschreibung, die sagt, was du machst und was nicht, Preise je Position, Netto- und Bruttosumme, den Steuersatz, Zahlungsbedingungen, eine Gültigkeitsdauer und bei Bedarf Skonto. Bei VOB-Verträgen gelten zusätzliche Regeln, etwa zur prüffähigen Abrechnung – die VOB/B gilt aber nur, wenn du sie mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart hast. Im Alltag mit Privatkunden gilt das BGB.
Rechtlich bist du an dein Angebot grundsätzlich gebunden (§ 145 BGB), solange die Annahmefrist läuft. Ein Zusatz wie „Preise gültig bis …“ oder „freibleibend“ schützt dich davor, Monate später an einem veralteten Preis festzuhängen. Ist dir ein Kalkulationsfehler unterlaufen, hilft eine Anfechtung nur in engen Grenzen – deutlich sicherer ist es, vorher sauber zu kalkulieren.
Für die Rechnung selbst verlangt das Umsatzsteuergesetz klare Pflichtangaben (§ 14 UStG): vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ein Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Leistungszeitpunkt, das Netto-Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlen wesentliche Angaben, gefährdet das beim Kunden den Vorsteuerabzug – und damit die Zusammenarbeit.
Längere Projekte rechnest du mit Abschlagsrechnungen ab (§ 632a BGB, bei VOB/B-Verträgen § 16 VOB/B). Abschläge betreffen immer nur bereits erbrachte Leistungen. Kumulativ heißt: Jeder neue Abschlag umfasst die bisherige Gesamtleistung, bereits gezahlte Abschläge werden abgezogen. Die Schlussrechnung stellt am Ende alles zusammen und rechnet sämtliche Abschläge an – Fehler bei der Anrechnung sind die häufigste Quelle für Ärger, darum übernimmt Meisterview das automatisch.
Wann muss dein Kunde zahlen? Ohne eigene Vereinbarung werden Rechnungen zwischen Unternehmen 30 Tage nach Zugang fällig (§ 286 Abs. 3 BGB). Danach befindet sich dein Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug – mit gesetzlichen Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und einer Pauschale von 40 Euro für Mahnkosten. Eine Mahnung ist bei klar bestimmter Frist nicht zwingend nötig, bleibt in der Praxis aber der freundliche erste Schritt.
Angebote und Rechnungen musst du zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Wer digital arbeitet, speichert nach den GoBD im Originalformat und unveränderlich – ein Ausdruck allein genügt nicht. Seit 2025 müssen Betriebe außerdem E-Rechnungen empfangen können, die Versandpflicht kommt gestaffelt. Was das für dich bedeutet, erklären wir auf der Seite zur E-Rechnung.
In der Praxis entscheiden drei Gewohnheiten: Angebote nach einer Woche aktiv nachfassen, Nachträge immer schriftlich bestätigen und die Rechnung sofort nach der Abnahme stellen. Je länger eine Rechnung liegt, desto langsamer kommt das Geld. Mit einem Rechnungsprogramm, das Nummern fortlaufend vergibt, Abschläge anrechnet und den Versand per Link oder WhatsApp übernimmt, bleibt der Papierkram dort, wo er hingehört: im Hintergrund.
Häufige Fragen zu Angeboten und Rechnungen
Ersetzt Meisterview meinen Steuerberater?
Nein. Meisterview übernimmt die Angebots- und Rechnungsschreibung – Buchführung und Steuern bleiben beim Steuerberater. Über den DATEV-Export gibst du ihm alle Daten digital weiter.
Kann ich meine bisherigen Angebote übernehmen?
Ja: Plancraft-PDFs importierst du direkt, zusätzlich liest Meisterview GAEB- und DATANORM-Daten ein. Deine alten Positionen stehen dir damit strukturiert zur Verfügung.
Wie kommt das Angebot zum Kunden?
Als Link per E-Mail oder WhatsApp. Dein Kunde öffnet es am Handy, nimmt online an und unterschreibt digital. Den Status siehst du jederzeit in Meisterview.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlags- und Schlussrechnung?
Abschläge stellst du während der Ausführung für bereits erbrachte Leistungen. Die Schlussrechnung steht am Ende und rechnet alle Abschläge an – das erledigt Meisterview automatisch.
Kann ich Rechnungen korrigieren oder stornieren?
Ja, per Gutschrift oder Storno. Das ursprüngliche Dokument bleibt dabei sauber dokumentiert – wichtig für die fortlaufende Nummerierung und die Aufbewahrungspflicht.